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Sie treffen den gleichen freilaufenden Hund mehrmals allein in Ihrem Revier an. Wie verhalten Sie sich?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Der Jagdausübungsberechtigte den Hundehalter kontaktieren (sofern bekannt)
  • Falls keine Besserung, wird die zuständige Behörde informiert, die gegebenenfalls Maßnahmen verfügt
  • Der Jagdausübungsberechtigte kann notfalls Unterlassungsklage erheben
  • Hunde dürfen nur getötet werden, wenn sie eindeutig wildernd angetroffen werden und dies rechtlich erlaubt ist
Oberösterreich (Österreich)

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