Ein freilaufender Hund wird mehrmals allein im Wald angetroffen – wie verhalten Sie sich?
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Zuerst sollte der Jagdausübungsberechtigte den Hundehalter kontaktieren. Falls keine Besserung, wird der Bürgermeister informiert, der gegebenenfalls Maßnahmen verfügt. Der Jagdausübungsberechtigte kann notfalls Unterlassungsklage erheben. Hunde dürfen nur getötet werden, wenn sie eindeutig wildernd angetroffen werden und dies rechtlich erlaubt ist.
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