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Reicht eine abgeschlossene Wohnung grundsätzlich zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen aus?

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Nein, Schusswaffen müssen grundsätzlich in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis (Widerstandsgrad 0 oder 1) aufbewahrt werden.

  • Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Raum oder die Wohnung durch besondere Sicherungen (z. B. klassifizierte Stahltüren) einem Sicherheitsbehältnis gleichgestellt ist.

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