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Was regelt die Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung?

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Anlage 1 führt Tierarten auf, für die ein allgemeines Besitz- und Vermarktungsverbot gilt.

  • Jäger: Dürfen sich diese Arten über das Aneignungsrecht aneignen (Besitz erlaubt).
  • Handelsverbot: Ein Verkauf, Tausch oder die gewerbsmäßige Verwendung bleibt jedoch untersagt.

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