Was regelt die Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung?
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Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung beinhaltet eine Liste mit den Tierarten, deren Besitz, Erwerb, Verarbeitung oder anderweitige Verwendung lebend oder tot verboten sind.
Mit diesen Tieren darf auch nicht gehandelt werden.
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