Ist die Jagd mit Nachtsichtvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräten auf Schwarzwild in Schleswig-Holstein erlaubt?
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Ja, die Bejagung von Schwarzwild mit Vorsatz- und Aufsatzgeräten ist zulässig. Nachtzielgeräte (mit eigenem Absehen) bleiben nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände.
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