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Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Baden-Württemberg Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?

Baden-Württemberg

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  • Die nächtliche Bejagung von weiblichem Rotwild und Rotwildkälbern ist in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch nur bis 22 Uhr
  • Männliches Rotwild darf in Baden-Württemberg nachts nicht bejagt werden
Baden-Württemberg

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