Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Baden-Württemberg Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von weiblichem Rotwild und Rotwildkälbern ist in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch nur bis 22 Uhr.
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