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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches im Burgenland statt?

Burgenland (Österreich)

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  1. Schadensmeldung: Binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten melden
  2. Schlichtungsantrag: Bei fehlendem Einvernehmen binnen 2 Wochen nachweisliche Verständigung des Schlichtungsorgans
  3. Besichtigung: Schlichtungsorgan führt unverzüglich (spätestens binnen 2 Wochen) Besichtigung mit Befundaufnahme durch
  4. Vergleich: Bei Einigung ist unterfertigter Vergleich Exekutionstitel
  5. Bei Scheitern: Entscheidung durch Bezirksverwaltungsbehörde, anfechtbar beim Landesverwaltungsgericht

Wichtig: Schlichtungsorgane werden von der Landesregierung auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer für die Jagdperiode bestellt.

Burgenland (Österreich)

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