Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches im Burgenland statt?
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Binnen2 Wochen nach Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten melden
Bei fehlendem Einvernehmen binnen2 Wochen nachweisliche Verständigung des Schlichtungsorgans
Schlichtungsorgan führt unverzüglich (spätestens binnen2 Wochen) Besichtigung mit Befundaufnahme durch
Bei Einigung ist unterfertigter Vergleich Exekutionstitel
Entscheidung durch Bezirksverwaltungsbehörde, anfechtbar beim Landesverwaltungsgericht
Wichtig: Schlichtungsorgane werden von der Landesregierung auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer für die Jagdperiode bestellt.
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