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Ist die Jagd mit bleihaltiger Munition (z.B. Bleirundkopf-Projektilen) heute noch zulässig?

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Die Zulässigkeit ist rechtlich stark eingeschränkt und hängt vom Bundesland sowie der Wildart ab.

  • Feuchtgebiete: Die Verwendung von Bleischrot ist EU-weit an und über Gewässern verboten.
  • Schalenwild: In den meisten Bundesländern ist bleifreie Büchsenmunition mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben.
  • Staatsforsten: Hier gilt in der Regel eine generelle Pflicht zur Verwendung bleifreier Munition.

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