Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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AchtungIn Kärnten sind Jagdgesellschaften keine Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sondern Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes.
  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter: Müssen Inhaber einer Jagdkarte sein
  • Mitgliederbegrenzung: Höchstens 1 Person pro 50 Hektar; bei überwiegendem von oder 1 Person pro 100 Hektar
Kärnten (Österreich)

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