Was bedeutet der Begriff 'Aneignen' im Sinne des österreichischen Jagdrechts?
Die Inbesitznahme von Wild, Fallwild oder Wildteilen durch eine dazu berechtigte Person.
Die Verpflichtung des Jägers, erlegtes Wild der Behörde zu melden.
Das bloße Aufsuchen, Nachstellen und Erlegen von Wildtieren.
Das Recht jeder Person, verendetes Wild aus dem Wald mitzunehmen.