Wie wird die Kirrung im Bundesland Salzburg definiert?
Dauerhafte Bereitstellung von Saftfutter an fixen Standorten zur Vermeidung von Verbissschäden.
Flächenhafte Ausbringung von Futtermitteln zur Bestandesstützung während der vegetationsarmen Zeit.
Anlocken von Beutegreifern durch das gezielte Auslegen von tierischen Schlachtabfällen.
Punktuelles Anlocken von Wild (außer Beutegreifern) durch geringe Mengen artgerechter Futtermittel.