Welche der folgenden Praktiken stellt laut Wiener Jagdgesetz eine verbotene Jagdmethode dar?
Die Errichtung von dauerhaften Reviereinrichtungen wie Hochsitzen zur Wildbeobachtung.
Der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden für die Suche nach verletztem Wild.
Die Verwendung von optischen Zielfernrohren mit mehrfacher Vergrößerung ohne künstliche Beleuchtung.
Die Verwendung von Tonbandgeräten oder elektronischen Vorrichtungen zum Anlocken von Wild.