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Wie ist Wildbret rechtlich und hygienisch zu beurteilen, wenn bei der Untersuchung durch die kundige Person krankhafte Veränderungen der Geschlechtsorgane (wie z. B. eine deutliche Hodenschwellung) festgestellt werden?
Wie ist Wildbret rechtlich und hygienisch zu beurteilen, wenn bei der Untersuchung durch die kundige Person krankhafte Veränderungen der Geschlechtsorgane (wie z. B. eine deutliche Hodenschwellung) festgestellt werden?