Welche Aussage beschreibt den Unterschied zwischen Fallwild und Unfallwild sowie deren Eignung als Lebensmittel korrekt?
Fallwild bezeichnet ausschließlich durch Bejagung zur Strecke gekommenes Wild, während Unfallwild durch den Straßenverkehr verendet ist.
Fallwild ist durch Krankheit oder Alter verendet, während Unfallwild durch äußere Gewalt starb; beides darf nicht verzehrt oder vermarktet werden.
Beide Kategorien dürfen nach einer erfolgreichen Fleischuntersuchung durch eine kundige Person in den Handel gebracht werden.
Unfallwild darf bei sofortiger Versorgung für den Eigengebrauch genutzt werden, Fallwild hingegen ist grundsätzlich untauglich.