Welche Waffen ist ein Jagdschutzorgan im Burgenland berechtigt, während der Dienstausübung zu führen?
Ein Jagdgewehr sowie eine Blankwaffe (z. B. Hirschfänger).
Nur eine Faustfeuerwaffe, sofern keine Jagdausübung stattfindet.
Ausschließlich ein Jagdgewehr.
Ein Jagdgewehr und eine Faustfeuerwaffe.