Welche gesetzliche Regelung trifft das Salzburger Jagdgesetz im Hinblick auf explizite Postenverbote?
Die Verwendung von Posten ist nur bei der Baujagd auf den Fuchs zulässig.
Posten sind für die Bejagung von jeglichem Schalenwild generell verboten.
Posten mit einem Durchmesser von mehr als 4,5 mm sind gesetzlich untersagt.
Es bestehen im Salzburger Jagdgesetz keine expliziten Postenverbote.