Welchen ökologischen und jagdwirtschaftlichen Zweck verfolgt die Einrichtung einer sogenannten Ruhezone im Revier?
Die Vermeidung von Stress für das Wild und die Minimierung von Wildschäden durch gezielte Beruhigung bestimmter Bereiche.
Die Ausweisung eines rechtlich geschützten Gebiets zur dauerhaften Ansiedlung von nicht heimischen Wildarten.
Die Errichtung eines eingezäunten Bereichs, um das Wild während der Winterfütterung vor Raubwild zu schützen.
Die Schaffung einer Zone, in der ausschließlich die intensive Bejagung zur Reduktion von Verbissschäden stattfindet.