Welche der folgenden Handlungen stellt laut Tiroler Jagdgesetz (TJG 2004) eine verbotene Jagdmethode dar?
Die Nachtjagd auf Schwarzwild.
Die Bejagung von Stockenten während der Nachtzeit.
Die Durchführung einer Lappjagd in einer Entfernung von 400 Metern zur Jagdgebietsgrenze.
Die Jagd aus einem Motorboot, das mit einer Geschwindigkeit von 8 km/h fährt.