Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist das Kupieren der Rute bei Jagdhunden in Österreich zulässig?
Es ist bei bestimmten jagdlich geführten Rassen zulässig, sofern der Eingriff durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung erfolgt.
Das Kupieren ist bei allen Jagdhunderassen generell erlaubt, sofern es innerhalb der ersten drei Lebenswochen durch den Züchter erfolgt.
Das Kupieren ist aufgrund des Tierschutzgesetzes ausnahmslos bei allen Hunderassen verboten, unabhängig von der Verwendung.
Sowohl das Kupieren der Rute als auch das Kupieren der Behänge ist bei Vorliegen einer jagdlichen Eignung uneingeschränkt gestattet.