Welche gesetzliche Regelung gilt im Burgenland bezüglich des Postenschusses auf Schalenwild?
Der Postenschuss ist auf Schalenwild bis zu einer Distanz von 30 Metern zulässig.
Der Postenschuss auf Schalenwild ist gesetzlich verboten.
Der Postenschuss ist nur für die Erlegung von Rotwild untersagt.
Der Postenschuss ist auf Rehwild bei Gesellschaftsjagden erlaubt.