Welche Aufgaben muss eine Kundige Person im Rahmen der Erstuntersuchung von erlegtem Wild zwingend wahrnehmen?
Ausschließliche Kontrolle des Magen- und Darminhalts auf Parasitenbefall sowie die sofortige Meldung an den Amtstierarzt.
Die vollständige Zerlegung des Wildbrets in küchenfertige Teilstücke unmittelbar nach dem Erlegen am Anschuss.
Untersuchung des Wildkörpers und aller Eingeweide außer Magen und Darm auf bedenkliche Merkmale sowie deren Dokumentation.
Die bloße Dokumentation von Erlegungsort und Zeitpunkt ohne eine körperliche Untersuchung der inneren Organe.