Wie ist mit einem Stück Schwarzwild zu verfahren, solange die Trichinenbeschau noch nicht abgeschlossen ist?
Das Stück darf bereits grob zerwirkt werden, sofern die Fleischteile eindeutig gekennzeichnet und separat gelagert werden.
Das Stück muss kühl und luftig gelagert werden; ein Zerwirken darf erst nach Vorliegen des negativen Befundes erfolgen.
Das Stück muss unmittelbar nach dem Aufbrechen eingefroren werden, um eine eventuelle Larvenausbreitung zu stoppen.
Um die Fleischreifung nicht zu unterbrechen, muss das Stück bei Raumtemperatur gelagert werden, bis der Befund eintrifft.