Darf eine geplante Drückjagd durchgeführt werden, wenn sich an einer Grillstelle am Waldrand viele Kinder aufhalten?
Nein, die Jagd muss in einem Umkreis von 500 Metern um belegte Grillstellen aus Tierschutzgründen abgesagt werden.
Nein, da öffentliche Grillstellen im Wald automatisch als befriedete Bezirke gelten und die Jagd dort ruht.
Ja, da Grillstellen im Wald in der Regel keine befriedeten Bezirke sind; es besteht jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Warnpflicht.
Ja, die Jagd ist uneingeschränkt zulässig, da Erholungssuchende im Wald keine besonderen Rechte gegenüber der Jagdausübung haben.