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Sie brechen einen Rehbock auf und stellen dabei einen deutlichen Parasitenbefall (Wurmbefall) an den inneren Organen fest. Wie ist dieser Befund im Sinne der Wildbrethygiene rechtlich einzustufen?
Sie brechen einen Rehbock auf und stellen dabei einen deutlichen Parasitenbefall (Wurmbefall) an den inneren Organen fest. Wie ist dieser Befund im Sinne der Wildbrethygiene rechtlich einzustufen?