Wo liegen die Grenzen der Verantwortung des Jägers bei der Erhaltung artenreicher Wildbestände?
Die Verantwortung liegt primär bei den Forstorganen, da diese für die Futtergrundlage im Wald zuständig sind.
Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Jäger, da er durch Hege und Abschussplanung den Bestand direkt steuert.
Die Verantwortung liegt allein bei den Naturschutzbehörden, die durch Verordnungen die Lebensräume rechtlich sichern müssen.
Die Hauptverantwortung liegt bei der gesamten Gesellschaft, wobei der Schutz ausreichend großer Lebensräume die entscheidende Voraussetzung ist.