Wann liegt nach dem österreichischen Waffengesetz der Besitz von Waffen und Munition vor?
Sobald eine Person eine Waffe berührt, unabhängig davon, ob dies in einem Waffengeschäft oder im privaten Bereich erfolgt.
Nur wenn die betreffende Person eine gültige Waffenbesitzkarte für die jeweilige Waffe vorweisen kann.
Wenn jemand Waffen und Munition innehat, ausgenommen die Innehabung im Rahmen eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden.
Ausschließlich dann, wenn eine Person das zivilrechtliche Eigentum an einer Waffe oder Munition erworben hat.