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Ein erlegtes Stück Wild weist eine Leber mit zahlreichen gelben Eiterherden sowie eine stark vergrößerte Milz mit Abszessen auf. Wie ist dieser Befund im Sinne der Wildbrethygiene rechtlich einzuordnen?
Ein erlegtes Stück Wild weist eine Leber mit zahlreichen gelben Eiterherden sowie eine stark vergrößerte Milz mit Abszessen auf. Wie ist dieser Befund im Sinne der Wildbrethygiene rechtlich einzuordnen?