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Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:
A
Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
B
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
C
Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
D
Schießerlaubnis.
E
Erwerbsberechtigung für Langwaffen.