Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:
Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
Schießerlaubnis.
Erwerbsberechtigung für Langwaffen.