Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:

A

Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.

B

Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.

C

Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.

D

Schießerlaubnis.

E

Erwerbsberechtigung für Langwaffen.