Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?

A

Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.

B

Für die Aufbewahrung von Munition sieht das Waffengesetz keine besonderen Bedingungen vor.

C

Für die Aufbewahrung von Munition genügt ein einfaches Wegschließen in einem Holzschrank.

D

In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.