Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?
Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
Für die Aufbewahrung von Munition sieht das Waffengesetz keine besonderen Bedingungen vor.
Für die Aufbewahrung von Munition genügt ein einfaches Wegschließen in einem Holzschrank.
In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.