Zur Vermeidung von Unfällen im Jagdbetrieb muss die Waffe in bestimmten Fällen entladen sein. Welche Aussagen sind richtig?
Siehe: UVV
Vor dem Besteigen und Verlassen von Hochsitzen sind die Patronenlager der Waffe zu entladen.
Beim Übersteigen von Hindernissen oder Besteigen des Hochsitzes darf die Waffe nach UVV unterladen sein.
Vor dem Übersteigen von Hindernissen können die Patronenlager der Waffen geladen bleiben.
Vor dem Besteigen von Fahrzeugen ist zu entladen.
Nach dem Signal "Hahn in Ruh" ist zu entladen.