Zur Vermeidung von Unfällen im Jagdbetrieb muss die Waffe in bestimmten Fällen entladen sein. Welche Aussagen sind richtig?

Erklärung:

Siehe: UVV

A

Vor dem Besteigen und Verlassen von Hochsitzen sind die Patronenlager der Waffe zu entladen.

Beim Übersteigen von Hindernissen oder Besteigen des Hochsitzes darf die Waffe nach UVV unterladen sein.

B

Vor dem Übersteigen von Hindernissen können die Patronenlager der Waffen geladen bleiben.

C

Vor dem Besteigen von Fahrzeugen ist zu entladen.

D

Nach dem Signal "Hahn in Ruh" ist zu entladen.