Eine Person besitzt nach dem Waffengesetz die Zuverlässigkeit nicht mehr. Sie hat damit zu rechnen, dass
sie eine Abmahnung vom Kreisjagdamt erhält.
die Waffenbesitzkarte widerrufen wird.
sie an einer Nachschulung teilnehmen muss.
sie die Waffen einem Berechtigten überlassen muss.