Sie besitzen lediglich einen Drilling. Was gilt hinsichtlich der Aufbewahrung?

A

Da Sie nur eine Waffe besitzen genügt es, diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.

B

Die Aufbewahrung in einem stabilen Holzschrank ist ausreichend, wenn Sie die Waffe vor dem 5.7.2017 erworben haben.

C

Die Waffe ist mindestens in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.

D

Die Waffe darf nur in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 1 aufbewahrt werden.