Sie besitzen lediglich einen Drilling. Was gilt hinsichtlich der Aufbewahrung?
Da Sie nur eine Waffe besitzen genügt es, diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.
Die Aufbewahrung in einem stabilen Holzschrank ist ausreichend, wenn Sie die Waffe vor dem 5.7.2017 erworben haben.
Die Waffe ist mindestens in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
Die Waffe darf nur in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 1 aufbewahrt werden.