Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?

A

Innerhalb einer Woche.

B

Innerhalb von zwei Wochen.

C

Innerhalb eines Monats.

D

Innerhalb von sechs Monaten.