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Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?
Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?