Welche Aussagen sind richtig?
Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier anschießen.
Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier einschießen.
Der Revierinhaber darf seine Büchse auf eigenem Grundstück einschießen, wenn gewährleistet ist, dass kein Geschoss irgendjemanden gefährden kann.
Auf dem amtlich zugelassenen Schießstand darf jeder Jagdscheininhaber seine Waffen einschießen, auch wenn keine Schießaufsicht dabei ist.