Unter welcher waffenrechtlichen Bedingung ist es zulässig, dass Sie in einem 6 ha großen Damwildgehege auf Bitten des Eigentümers einige Stücke Damwild mit Ihrer Bockbüchsflinte Kal. 16 / 70 - 7 x 57 R erlegen?
Es muss keine besondere Bedingung beachtet werden.
Sie müssen den Status des Jagdpachtberechtigten erfüllen.
Sie dürfen dies, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis (=Schießerlaubnis) erteilt hat.