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Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
A
Nichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.
B
Nur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.
C
Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.