Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

A

Nichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.

B

Nur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.

C

Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.