Welche Handlungen sind erlaubt?
Die Ausübung der Jagd mit vollautomatischen Waffen.
Die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladebüchse, bei der maximal 5 Patronen in die Waffe geladen sind.
Das Einschießen des Jagdgewehres im eigenen Revier, außerhalb eines Schießstandes.
Der Transport der zugriffsbereiten Waffe von der Wohnung zum Büchsenmacher.
Das nicht schussbereite Führen der Waffe auf dem Weg ins eigene Revier.