Welche Aussagen zur Aufbewahrung von Waffen sind nach dem Waffenrecht richtig?
In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss darf Munition aufbewahrt werden.
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 dürfen nur bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden.
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 dürfen mehr als fünf Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 müssen Waffen und Munition auf jeden Fall getrennt von einander aufbewahrt werden.