Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd ist FALSCH?
Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
Bei Standtreiben muss sich der Schütze nach Einnehmen des zugewiesenen Standes mit seinem jeweiligen Nachbarn verständigen.
Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der zugewiesene Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
Nur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.