Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd ist FALSCH?

A

Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.

B

Bei Standtreiben muss sich der Schütze nach Einnehmen des zugewiesenen Standes mit seinem jeweiligen Nachbarn verständigen.

C

Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der zugewiesene Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.

D

Nur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.

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