Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.
Er kann das jederzeit tun.
Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.
Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.