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Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.
A
Er kann das jederzeit tun.
B
Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
C
Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.
D
Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.