Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.

A

Er kann das jederzeit tun.

B

Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.

C

Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.

D

Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.