Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass Personen die erforderliche Zuverlässigkeit zur Erteilung eines Jagdscheines nicht besitzen?
Leichtfertige oder missbräuchliche Verwendung von Waffen oder Munition.
Wenn Personen die körperliche Eignung besitzen.
Wenn mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgegangen wird.
Wenn Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahrt werden.