Wie muss die Hege nach § 5 des JWMG durchgeführt werden?
Die Hege muss so durchgeführt werden, dass gesunde Populationen an Wildtieren die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht beeinträchtigen.
Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschaden, möglichst vermieden werden.
Die Hege muss so durchgeführt werden, dass ein möglichst hoher Wildbestand gesichert ist.
Die Hege muss so durchgeführt werden, dass allen Wildtierarten jederzeit ausreichend Kraftfutter zur Verfügung steht.