Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?

A

Nein, weil es in Sichtweite niedergegangen ist.

B

Nein, weil dies durch die gesetzliche Wildfolge so geregelt ist.

C

Nein, auch wenn er sofort am nächsten Tag den Revierinhaber des betroffenen Jagdreviers verständigt.

D

Ja, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.