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Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?
A
Nein, weil es in Sichtweite niedergegangen ist.
B
Nein, weil dies durch die gesetzliche Wildfolge so geregelt ist.
C
Nein, auch wenn er sofort am nächsten Tag den Revierinhaber des betroffenen Jagdreviers verständigt.
D
Ja, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.