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Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
A
Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.
B
Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
C
Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
D
Nein.