Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.
Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
Nein.