Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

A

Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.

B

Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.

C

Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.

D

Nein.