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Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?
A
Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
B
Er muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.
C
Er muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.
D
Er kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.