Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?

A

Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

B

Er muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.

C

Er muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.

D

Er kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.

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