Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?
Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Er muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.
Er muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.
Er kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.