Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchegespannen?
Der Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
Der Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.
Der Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
Der Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.
Als Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.