Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchegespannen?

A

Der Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.

B

Der Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.

C

Der Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.

D

Der Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.

E

Als Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.

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