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Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 02. Februar haben Sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen Sie den Bock erlegen?
Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 02. Februar haben Sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen Sie den Bock erlegen?