Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?
Nein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.
Ja, in Baden-Württemberg ist es erlaubt, weibliches Rotwild sowie Rotwildkälber zur Nachtzeit zu erlegen.
Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.
Nein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.