A
Nein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.
C
Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.
D
Nein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.