Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem JWMG?

A

Nur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens.

B

Bei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.

C

Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.

D

Ja, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter, falls dieser den Ersatz des Wildschadens im gesetzlichen Umfang übernommen hat, ersetzt werden.

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