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Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?
A
Lang anhaltendes Schrecken
B
Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
C
Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung