Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

A

Lang anhaltendes Schrecken

B

Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen

C

Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung