Bestimmte Tiere unterliegen nach den Vorschriften der Lebensmittelhygiene einer Untersuchung auf Trichinen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für den Menschen verwendet werden soll. Welche Aussagen sind richtig?
Eine Untersuchung von Schwarzwild ist erst ab einem Alter von etwa 12 Monaten vorgeschrieben.
Schwarzwild unterliegt nicht der Untersuchung, wenn es im eigenen Haushalt verwendet und bei der Zubereitung ausreichend erhitzt wird.
Schwarzwild, das nach dem Zerwirken 3 Wochen bei -15 Grad Celsius eingefroren wird, muss nicht auf Trichinen untersucht werden.
Schwarzwild jeden Alters unterliegt der Untersuchungspflicht.
Dachse unterliegen der Untersuchungspflicht, wenn sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.